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Feuer- und Feuerwerksverbot in den Gemeinden Rümlang, Oberglatt, Niederhasli und Niederglatt


Das Verbot gilt ab 17. Juli 2026, 1200 Uhr bis auf Widerruf und umfasst:


  • das Entfachen von offenem Feuer im Freien
  • das Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle        betrieben werden (das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist erlaubt)
  • das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
  • das Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen
  • Glücks- und Wunschlaternen oder dergleichen,- das Abbrennen von Feuerwerkskörpern


Weitere Informationen:

Gemeinde Rümlang Gemeinde Oberglatt Gemeinde Niederhasli Gemeinde Niederglatt

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