Gestützt auf die Polizeiverordnung Art. 23 Abs. 1 und 2 sind öffentliche Veranstaltungen ab 50 Personen meldepflichtig und eine Veranstaltung (im Freien oder in Räumen) kann verboten oder mit Auflagen verbunden werden, wenn mit Bestimmtheit oder hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört werden.
VERANSTALTUNGSANMELDUNG
Gemäss Art. 23 Abs. 1 & 2, 25, 28 der Polizeiverordnung Zweckverband POLIZEI RONN
Die Durchführung der Veranstaltung ist spätestens 2 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde mit diesem Formular zu melden.