KAMPAGNEN
Kapagnen Polizei Ronn
Vortrag Verkehrsinstruktion Polizei RONN (Schulweg/Unterricht)
Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand
Um Wildtiere zu schützen, besteht vom 1. April bis am 31. Juli im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde.
Als Waldrand wird ein Gebiet bis 50 Meter Entfernung vom Wald definiert. Die Leinenpflicht soll Rehkitze und andere Jungtiere sowie Bodenbrüter vor Hunden schützen.
Weiter Informationen dazu finden Sie unter: Leinenplicht im Wald und am Waldrand oder auf der Karte, wo die Waldgebiete farblich abgebildet sind.

Lenken statt ablenken
Alkoholkampagne
Alkohol am Steuer erhöht das Unfallrisiko im Strassenverkehr erheblich.